Haftung
- Das Begehen der gesamten Bogensportanlage erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
- Der Betreiber Ammer-Bow sowie von ihm beauftragte Personen übernehmen keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von persönlichem Eigentum.
- Der Betreiber Ammer-Bow sowie von ihm beauftragte Personen übernehmen keine Haftung für Unfälle und/oder Verletzungen der Parcoursnutzer oder Dritter. Dies betrifft insbesonders, aber nicht nur, Unfälle oder Verletzungen, die durch die Nutzung von Pfeil und Bogen entstehen, wie z.B. Schussverletzungen etc.
- Der Parcours befindet sich in teilweise unwegsamem Gelände. Es besteht typischerweise ein Verletzungsrisiko in Zusammenhang mit z.B. rutschigem Untergrund, Ästen, Steinen, Wurzeln etc., sowie durch Zielverankerungen, Stahlseile, Rollen etc. Für Unfälle oder Verletzungen, die hierdurch geschehen, übernehmen der Betreiber Ammer-Bow sowie von ihm beauftragte Personen keine Haftung.
- Die vom Betreiber zur Verfügung gestellte Ausrüstung wird regelmäßig auf Mängelfreiheit überprüft. Dennoch kann es im Ausnahmefall zu Materialbruch und dadurch verursachte Unfälle oder Verletzungen kommen. Dies stellt keine Fahrlässigkeit dar, auch hierfür ist eine Haftung des Betreibers ausgeschlossen.
- Der Betreiber Ammer-Bow sowie von ihm beauftragte Personen übernehmen keine Haftung für Sachschäden, die vom Parcoursnutzer und deren Begleitern verursacht werden.
- Unfälle, Verletzungen und Sachschäden müssen umgehend gemeldet werden.
Nutzungsvoraussetzungen
- Voraussetzung für die Benutzung der Bogenparcours ist, dass der Nutzer gesund ist und nicht an einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leidet, die eine Gefahr für Dritte oder sich selbst darstellt. Körperliche Fitness und Kondition sind ebenfalls Voraussetzung. Bei Personen mit Einschränkungen muss unser Personal explizit informiert werden und entscheidet im Einzelfall über eine Teilnahme.
- Personen unter 18 Jahren benötigen die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten in schriftlicher Form und dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen den Parcours betreten.
- Für folgende Personengruppen ist es untersagt, den Bogenparcours zu begehen:
- Personen unter Drogen- und/oder Alkoholeinfluss.
- Epileptiker, aufgrund der hohen Gefahr eines Anfalls und der damit verbundenen Gefahr für sich und andere.
- Personen unter dem Einfluß solcher Medikamente, bei denen auch das Führen von Maschinen untersagt ist.
- Personen mit schweren Herz-Kreislauferkrankungen. Diese werden darauf hingewiesen, dass der Parcours sich in bergigem Gelände befindet, welches weitestgehend über Bergpfade in stetigem Bergauf und Bergab begangen wird. Auf expliziten Wunsch kann diesen die Nutzung des Parcours im Einzelfall genehmigt werden. Die Enthaftung des Betreibers gilt hier in besonderem Maße.
- Jeder Teilnehmer erhält vor Betreten des Parcours eine Einweisung über Schießtechnik, Sicherheit und Verhalten im Parcours. Hierbei sind alle offenen Fragen mit dem Einweisungspersonal zu klären. Die Teilnahme an dieser Einweisung ist Voraussetzung für die Parcoursnutzung. Sollte das Einweisungspersonal im Einzelfall zu dem Schluss kommen, dass der Nutzer einen sicheren und reibungslosen Schießbetrieb nicht gewährleisten kann, ist diesem das Begehen des Parcours zu verwehren. Schadensersatzpflicht des Betreibers entsteht hierdurch nicht.
- Für Personen, die nachweisen können, dass sie mit dem Bogensport und den dazugehörigen Verhaltensregeln und Vorsichtsmaßnahmen vertraut sind (z.B. Bogenverein oder ähnliches), ist die Einweisung nicht Bedingung; sie müssen aber ihr Material für eine Überprüfung durch unser Personal zur Verfügung stellen.
- Eine ausgefüllte und unterschriebene Nutzungserklärung ist für alle Nutzer Voraussetzung.
- Der Betreiber behält sich vor, den Betrieb auf dem Bogenparcours in Situationen, die die Sicherheit von Personen gefährden, wie Sturm, Gewitter, Starkregen zeitweise oder komplett einzustellen. In diesem Fall hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückvergütung.
Material:
- Alle geliehenen Gegenstände wie Bögen, Pfeile, Köcher, Schutzausrüstung sind Eigentum des Bogenparcours am Kolbensattel.
- Das Material ist pfleglich zu behandeln. Bei Beschädigung, Verlust, Zerstörung wird dieses ensprechend der ausliegenden Preisliste in Rechnung gestellt.
- Die Ausrüstung darf nur ihrem Zweck entsprechend benutzt werden.
Rücktrittsbedingungen bei Kursen und Veranstaltungen:
- Die Stornierung einer bestätigten Buchung hat schriftlich zu erfolgen. Bis zu 7 Tage vor Beginn ist die Stornierung kostenfrei. Eine Stornierung bis 48 h vor Beginn wird mit 50% des Preises, danach (bzw. bei Nichterscheinen) mit 100% des Preises berechnet.
- Bei Gruppenveranstaltungen muss spätestens 48 h vor Beginn die entgültige Teilnehmerzahl angegeben werden. Diese Zahl dient als Berechnungsgrundlage für den Gesamtpreis. Kurzfristige zusätzliche Teilnehmer werden serarat berechnet.
- Bei Krankheit erhält der gemeldete Teilnehmer einen Gutschein für die betroffene Leistung. Im Einzelfall behält sich der Veranstalter vor, einen Nachweis (Attest) zu verlangen.
- Durch gebuchte Fremdleistungen anfallende Stornogebühren sind, unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung, in vollem Umfang zu tragen.
- Sollte ein Teilnehmer auf eigenen Wunsch vorzeitig abbrechen, erfolgt keine Rückerstattung der Kosten.
Hausrecht:
- Der Betreiber behält sich vor, Personen, auch ohne Angabe von Gründen, den Zugang zum Bogenparcours sowie die Teilnahme an Kursen zu verwehren.
Zusatzbestimmungen:
- Die aushängenden „Parcoursregeln Bogenparcours Ammer-Bow“ sind ebenfalls Teil dieser AGB und zwingend zu beachten.
Erfüllungsort:
Soweit gesetzlich zulässig, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz der Ammer-Bow haftungsbeschränkt Bogenparcours am Kolbensattel. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen Ergebnisses vereinbart hätten. Gleiches gilt für Lücken.
Oberammergau, April 2021